Das Schloss Lichtenstein ist ein historisches und denkmalgeschütztes Gebäude, aufgrund des Alters und der ursprünglichen Bestimmung mit einer entsprechend altertümlichen Zugangsanlage ausgestattet. Wir sind bemüht, Gästen mit Gehbehinderung den Zutritt zum Schloss zu ermöglichen. Dennoch können wir leider nicht in allen Teilen eine Barrierefreiheit garantieren oder bieten. 

Vom Parkplatz an der Schlossschenke führt ein 350 m geteerter Fußweg zur Schlossanlage. Der direkte Weg ist etwas steiler als der Fahrweg (400 m). Gäste, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, werden gebeten, selbst einzuschätzen, ob sie diese Strecke unter Hilfestellung eigener Angehöriger bewältigen können.

Gäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können diesen selbstverständlich im Schlosshof nutzen. Das Schloss selbst ist leider nicht barrierefrei. Der Zugang erfolgt über eine Holzzugbrücke und im Inneren gibt es eine Wendeltreppe sowie ein paar Stufen.

Gäste, die auf eine Gehhilfe wie z.B. Rollator, Gehstütze oder Stock angewiesen sind, können diese selbstverständlich während der Schlossführung nutzen, sofern die Gehhilfe gummiert ist und dadurch der Fußboden oder das Mobiliar keinen Schaden nimmt. Lange und spitze Gegenstände wie Wanderstöcke oder Regenschirme sind nicht gestattet und müssen im Eingangsbereich des Schlosses abgelegt werden.

Kinderwägen und Buggys sind in den Räumen des Schlosses nicht gestattet.

Behindertengerecht eingerichtete Toiletten, sowie einen Wickeltraum finden Sie bei der Schlossschenke, am Parkplatz.

Für weitere Fragen und Informationen steht die Schloss Verwaltung telefonisch gerne unter 07129-4102 zur Verfügung.